OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

Kernpunkte der Revision sind die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Einführung der Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) bereits mit 17 Jahren zu erwerben.

Das Wichtigste in Kürze

Weiterausbildung (Kurse)

Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.

Lernfahrten ab 17 Jahren

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

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