Nationalstrassennetz

Autobahn Kreisel

Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich die Zuständigkeiten für die Strasseninfrastruktur. Die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt. Der Bund baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Eine Ausnahme bildet die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die aus historischen Gründen weiterhin eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund ist. Die Kantone und Gemeinden übernehmen auf ihrem Gebiet mit ihren Kantons- bzw. Gemeindestrassen die weitergehende Grob- bzw. Feinverästelung der Strasseninfrastruktur. Sie sind für den Bau, Betrieb und Unterhalt ihres jeweiligen Strassennetzes verantwortlich.

Neuer Netzbeschluss (NEB) heisst die Integration der rund 400 Kilometer Kantonstrassen (inklusive Zubringern) ins Nationalstrassennetz per 1. Januar 2020 – angelehnt an den ursprünglichen Netzbeschluss des Parlaments aus dem Jahr 1960, welcher das Nationalstrassennetz erstmals definierte. Per 1. Januar 2020 misst das Nationalstrassennetz somit 2254,5 Kilometer.

1 Kommentar zu "Nationalstrassennetz"

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